Steuerliche Entlastung von Alleinerziehenden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wann plant die Bundesregierung zur Entlastung von Alleinerziehenden den steuerlichen Entlastungsbetrag für Alleinerziehende von aktuell 1 908 Euro pro Jahr in einen festen Abzugsbetrag von der jeweiligen Steuerschuld umzuwandeln sowie das Kindergeld nur noch hälftig beim Unterhaltsvorschuss anzurechnen?