Steuerliche Entlastung für Familien
Einbringung eines Gesetzentwurfs: Angleichung des Kinderfreibetrages an den Grundfreibetrag für Erwachsene, steuerfreie Übernahme der Betreuungskosten auch von schulpflichtigen Kindern von Arbeitnehmern, Erhöhung des Alleinerziehendenentlastungsbetrages auf 2.200 Euro sowie des Erhöhungsbetrages je Kind auf 275 Euro, Erhöhung des Ausbildungsfreibetrages auf 1.200 Euro und Ermöglichung des Ansatzes auch für nicht volljährige Kinder, regelmäßige Anhebung von Beträgen zum Ausgleich von Preissteigerungen, vollständige Abzugsfähigkeit von Kinderbetreuungskosten