Steuerliche Besonderheiten bei der Förderung der Solarenergie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass der Vorschlag des Bundesrates zu § 29 Absatz 1 Nummer 2 des Gewerbesteuergesetzes, wonach auch bei Solaranlagen ein besonderer Zerlegungsmaßstab bei der Gewerbesteuer angewendet werden soll und womit im Ergebnis Solaranlagen nicht anders behandelt werden als Windkraftanlagen, eine sachgerechtere Aufteilung der Gewerbesteuer zwischen verschiedenen Gemeinden ermöglichen würde, und welche weiteren steuerlichen Besonderheiten existieren zur Förderung der Solarenergie (bitte mit Begründung)?