Steuerliche Berücksichtigung von Reisekosten und Zweitwohnungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Unterschiede existieren bei der Berücksichtigung von steuerlichen Reisekosten ab dem 1. Januar 2014 für Arbeitnehmer gegenüber Steuerpflichtigen mit Gewinneinkünften, und inwieweit schließt die Neuregelung zur steuerlichen Berücksichtigung einer Zweitwohnung nun Fallkonstellationen aus, in denen die Familienwohnung vom Arbeitsort wegverlegt wird (vgl. Bundesfinanzhof vom 5. März 2009, Az.: VI R 23/07 und VI R 58/ 06), auch vor dem Hintergrund, dass im Entwurf eines Gesetzes zur Änderung und Vereinfachung der Unternehmensbesteuerung und des steuerlichen Reisekostenrechts gemäß Bundestagsdrucksache 17/10774 (vgl. S. 14) auf das Verhältnis der Strecken zwischen erster Tätigkeitsstätte, Zweitunterkunft und Hauptwohnung abgestellt wird (bitte mit Begründung)?