Steuerliche Berücksichtigung einer Rückerstattung der Praxisgebühr der gesetzlichen Krankenversicherung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Müssen Versicherte, die von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung eine Rückerstattung der Praxisgebühr erhalten bzw. erhalten werden, dies in ihrer Steuererklärung angeben, und wird die steuerlich berücksichtigungsfähige Beitragszahlung wie bei Bonuszahlungen um diesen Betrag gemindert?