Steuerliche Benachteiligung von Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft bei einer Adoption
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit erachtet es die Bundesregierung als sachgerecht, dass bei einem Ehepaar oder einer eingetragenen Lebenspartnerschaft, in welcher eine der beteiligten Personen zeugungsunfähig ist, zur Erfüllung des Kinderwunsches einerseits die Kosten für eine die heterologe künstliche Befruchtung steuerlich als außergewöhnliche Belastungen abgesetzt werden können, andererseits Kosten für eine Adoption steuerlich nicht anerkannt werden, und inwieweit wird durch diese steuerliche Behandlung derzeit eine Diskriminierung zu Lasten von Adoptionen bewirkt (mit Begründung)?