Steuerliche Behandlung von Kosten für die Erstausbildung
<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf bei der steuerlichen Behandlung von Kosten für die Erstausbildung, nachdem der Bundesfinanzhof mit seinen Beschlüssen vom 17. Juli 2014 (VI R 2/12, VI R 8/12) dem Bundesverfassungsgericht die Frage vorgelegt hat, ob das Abzugsverbot von Erstausbildungskosten als Werbungskosten mit dem Grundgesetz vereinbar ist, und welche fiskalischen Mindereinnahmen ergeben sich, wenn Berufsausbildungskosten für die Erstausbildung vollständig als Werbungskosten abzugsfähig wären?</p>