Steuerliche Behandlung von Investmentfonds
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass nach der geltungszeitlichen Aufhebung des Investmentgesetzes eine Fortgeltung des bisherigen Investmentsteuergesetzes mit relativem Bezug auf eben dieses aufgehobene Investmentgesetz durch ein Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen, welches keine Gesetzeskraft hat, nicht temporär angeordnet werden kann, und welche Änderungen gegenüber dem bisherigen Investmentsteuergesetz für die laufende steuerliche Behandlung von Investmentfonds ergeben sich, wenn das Investmentsteuergesetz nach dem 22. Juli 2013 keinen gültigen Anwendungsbereich mehr hat (bitte mit Begründung und Darstellung, insbesondere für die Erhebung und Erstattung der Kapitalertragsteuer)?