Steuerliche Behandlung von geschäftlich veranlassten Bewirtungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Stimmt die Bundesregierung damit überein, dass die Pauschalbesteuerung nach § 37b des Einkommensteuergesetzes (EStG) auch auf Zuwendungen angewendet werden kann, die eine geschäftlich veranlasste Bewirtung i. S. d. § 4 Absatz 5 Satz 1 Nummer 2 EStG beinhalten, und inwieweit unterliegt eine derartige geschäftlich veranlasste Bewirtung bei der empfangenden Steuerinländerin bzw. dem empfangenden Steuerinländer einer Ertragsbesteuerung (bitte mit Begründung)?