Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Kann abweichend von den gleichlautenden Erlassen der obersten Finanzbehörden der Länder "Steuerliche Behandlung der Überlassung von (Elektro-)Fahrrädern" vom 23. November 2012 anstelle des pauschalen Ansatzes eines geldwerten Vorteils für die Überlassung von Elektrofahrrädern einschließlich Privatfahrten, Fahrten zwischen Wohnung und regelmäßiger Arbeitsstätte und Heimfahrten im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung durch den Arbeitgeber auch der Ansatz der tatsächlich angefallenen Kosten im Rahmen eines Fahrtenbuches als Vorteil ermittelt werden, und sieht die Bundesregierung die Grundsätze des BMF-Schreibens vom 18. Dezember 2009, IV C 5 – S 2334/09/10006, auf den geschilderten Sachverhalt anwendbar (bitte mit Begründung)?