Steuerliche Behandlung der Kosten für ein Erststudium
<span>Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> </span><span>Welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung aus dem Urteil des Bundesfinanzhofs vom 18. Juni 2009 (VI R 14/07) zur steuerlichen Behandlung der Kosten des Erststudiums, und welche Konsequenzen und Umsetzung ergeben sich nach Ansicht der Bundesregierung aus dem Urteil?<br /> <br /> Plant die Bundesregierung eine Neuregelung der steuerlichen Behandlung der Kosten des Erststudiums, und wenn ja, sieht diese eine einheitliche Behandlung der Kosten für ein Erststudium als Werbungskosten oder generelles Abzugsverbot vor?</span>