Steuerliche Behandlung der gemeinnützigen Sportvereine (G-SIG: 00002074)
Einführung eines Steuerfreibetrages von 3600 DM pro Jahr für Aufwandsentschädigungen ehrenamtlicher Übungsleiter, Befreiung der gemeinnützigen Sportvereine von der Körperschaft- und Gewerbesteuer, Wahrung der Gemeinnützigkeit für den Verein bei Ersatz von Ausbildungskosten bis zu 20000 DM für einen anderen gemeinnützigen Verein, Anerkennung der Gemeinnützigkeit des Schach- und Modellflugsports, Gewährung der Spendenbescheinigungskompetenz bis zu 600 DM je Spender jährlich an gemeinnützige Sportvereine