Steuerliche Behandlung der Einkünfte von in Deutschland wohnenden EU-Beamten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie werden die Einkünfte von EU-Beamten, die in Deutschland wohnen, steuerlich behandelt, und wie berechnet sich der Splittingvorteil, wenn im Rahmen der Zusammenveranlagung der Ehepartner des EU-Beamten z. B. ebenfalls ein zu versteuerndes Einkommen erzielt, dass bei Einzelveranlagung zur Anwendung des Spitzensteuersatzes geführt hätte?