Steuerliche Begünstigung der Auftragsnehmer von Auftragsforschung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet das Bundesministerium der Finanzen die Absicht bei der Auftragsforschung im Rahmen der steuerlichen Forschungsförderung nur den Auftragnehmer steuerlich zu begünstigen (Diskussionsentwurf des Bundesministeriums der Finanzen "Entwurf eines Gesetzes zur steuerlichen Förderung von Forschung und Entwicklung" § 2 Absatz 4, und wie begründet das Bundesministerium diese Situation für kleinere und mittlere Unternehmen, die (vgl. z. B. Eckpunkte einer steuerlichen Förderung für Forschung und Entwicklung – Gemeinsames Arbeitspapier vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – BMWi und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung – BMBF) aufgrund ihrer geringeren Größe und Finanzausstattung keine eigenen Forschungskapazitäten vorhalten und deshalb von der Auftragsforschung Gebrauch machen und so selbst nicht direkt begünstigt werden würden?