Steuerliche Absetzbarkeit von Aufwendungen für außerschulische Lerntherapien
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Unter welchen Voraussetzungen sind Aufwendungen für außerschulische Lerntherapien für minderjährige Kinder bei der Einkommensteuer abzugsfähig, und mit welcher Begründung ist eine generelle Abzugsfähigkeit nicht gegeben, auch vor dem Hintergrund, dass Schulgelder für private Schulen als Sonderausgaben geltend gemacht werden können?