Steuerliche Absetzbarkeit einer In-vitro-Fertilisation einer in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebenden Frau
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Teilt die Bundesregierung die Auffassung des Finanzgerichts Münster vom 23. Juli 2015 (Aktenzeichen: 6 K 93/13 E), wonach bei einer in gleichgeschlechtlicher Partnerschaft lebenden Frau, die wegen einer primären Sterilität empfängnisunfähig ist, die Kosten für eine In-vitro-Fertilisation unter Verwendung von Samenzellen eines Spenders nicht als außergewöhnliche Belastungen steuerlich absetzbar sind, da die Kinderlosigkeit der Frau nicht unmittelbare und ausschließliche Folge ihrer krankheitsbedingten Unfruchtbarkeit, sondern maßgeblich darin begründet sei, dass sie in einer gleichgeschlechtlichen Partnerschaft lebe, in der die Zeugung eines Kindes auf natürlichem Wege ausgeschlossen sei, und inwieweit sieht die Bundesregierung diesbezüglich Regelungsbedarf (bitte mit Begründung)?