Steuerförderung nach § 35 EStG von Gebäudeteilen und Ferienhäuser im Ausland
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Warum dürfen Gebäudeteile, die nicht unter die Energieeinsparverordnung (EnEV) fallen (wie bspw. ein Keller) und Ferienhäuser, z. B. in französischen Überseedepartements in der Südsee, eine Steuerförderung nach § 35 des Einkommensteuergesetzes (EStG) erhalten, und warum plant die Bundesregierung nicht, dies zu ändern (BMFEntwurf "Einzelfragen zu § 35c EStG"; GZ: IV C – S 2296-c/20/10004:006, DOK 2020/0566899)?