Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 (G-SIG: 14019011)
<strong>Bezug:</strong> Der Gesetzentwurf ist textidentisch mit der Regierungsvorlage auf BR Drs 910/98 D006, BT-Drs 14/265; Abspaltung Steuerentlastungsgesetz 1999 als Vorläufergesetz (s. D007, BT-Drs 14/125) sowie von Steueränderungsgesetz 1998 als weiterem Vorschaltgesetz (s. D008, BT-Drs 14/158)<br /> <br /> <strong>Inhalt:</strong> Dreistufige Steuerreform in den Jahren 1999 bis 2002 mit dem Ziel der Verbesserung von Wachstum und Beschäftigung, Belebung der Binnennachfrage und Schaffung von Arbeitsplätzen, Entlastung von Arbeitnehmern und Familien, Schaffung von Steuergerechtigkeit sowie Vereinfachung des Steuerrechts, Vorbereitung einer Reform der Unternehmensbesteuerung bis zum Jahr 2000, u.a. Senkung der Steuersätze bei Einkommensteuer und Körperschaftsteuer, Erhöhung des Kindergelds für das erste und zweite Kind, Übertragung der Kindergeldauszahlung auf die Familienkassen, Verbreiterung der Bemessungsgrundlage durch Abbau von Steuervergünstigungen und Objektivierung der Gewinnermittlung; erste Stufe (1999): Verbesserung des Grundfreibetrags (13 067 DM/26 135 DM), Senkung des Eingangssteuersatzes auf 23,9 v.H., Senkung des Höchststeuersatzes für gewerbliche Einkünfte auf 45 v.H.; zweite Stufe (2000): Grundfreibetragserhöhung (13 500 DM/27 000 DM), Eingangssteuersatz von 22,9 v.H., Höchststeuersatz von 51 v.H., Höchststeuersatz für gewerbliche Einkünfte von 43 v.H.; dritte Stufe (2002): Grundfreibetrag von 14 000 DM/28 000 DM, Eingangssteuersatz 19,9 v.H. , Höchststeuersatz von 48,5 v.H., Begrenzung des Splittingvorteils ab dem Jahre 2002; Regelungen für die mittelständische Wirtschaft, u. a. volle Verrechenbarkeit unternehmerischer Verluste, übergangsweise Beibehaltung von Verlustrücktragsregelungen und Sonderabschreibungen; Änderung von 17 einschlägigen Gesetzen und Verordnungen; Neufassungsermächtigungen. Das gesamte Entlastungsvolumen in Höhe von 57 Mrd DM wird in Höhe von 42 Mrd DM gegenfinanziert, wodurch sich im Jahre 2002 eine Nettoentlastung in Höhe von 15 Mrd DM ergibt.<br /> <br /> <strong>Änderungen aufgrund der Ausschußempfehlung:</strong> Abkoppelung der noch 1998 zu beschließenden steuerlichen Maßnahmen in einem Steuerentlastungsgesetz 1999 (sog. Vorläufergesetz) (s. GESTA D007, BT-Drs 14/125). Steueränderungsgesetz 1998 als weiteres Vorschaltgesetz (s. GESTA D008, BT-Drs 14/158). U.a. Begrenzung der Verlustverrechnung bei allen Einkommensarten und Ausschluss der Verlustverrechnung bei Verlustzuweisungsgesellschaften, Beibehaltung der Steuerfreiheit für Grundbetrag und Ausgleichsgeld gem. FELEG, belgisches Modell bei ausländischen Schachteldividenden, Beibehaltung der Steuervergünstigungen für Stadtsanierung und Baudenkmale, Abzinsungsgebot bei unverzinslichen Verbindlichkeiten und Sachleistungsverpflichtungen, eingeschränkte Beibehaltung der Teilwertabschreibung, Sonderausgabenabzug bei Hauswirtschaftspersonal nur bei vollwertiger Beschäftigung, Senkung statt Streichung des Freibetrags für Land- und Forstwirte, Beibehaltung der Freibeträge für Betriebsaufgaben, keine Einschränkung des Ehegattensplittings, Herausnahme der Kindergelderhöhung ab 2002, Verschiebung des Inkrafttretens umsatzsteuerlicher Änderungen, rückwirkende Umsatzsteuerbefreiung für Logopäden, Verzicht auf die Verschärfung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen bei Kapitalanlagegesellschaften; Mindereinnahmen im Rechnungsjahr 2002 nunmehr 20,5 Mrd DM; Wegfall der ursprünglich vorgesehenen Aufhebung der Kindergeldauszahlungs- Verordnung und der Änderung der Abgabenordnung, Änderung § 5 Forstschäden-Ausgleichsgesetz.<br /> <br /> <strong>Nebenschlagwörter:</strong> Steuerreform/Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 * Unternehmensbesteuerung/Vorbereitung einer Reform der Unternehmensbesteuerung bis zum Jahre 2000 * Kindergeld/Erhöhung des Kindergelds für das erste und zweite Kind * Unternehmensgewinn/ Objektivierung der Gewinnermittlung * Splittingverfahren/Begrenzung des Splittingvorteils ab dem Jahre 2002 * Mittelständisches Unternehmen/Steuerrechtliche Regelungen für die mittelständische Wirtschaft * Einkommensteuergesetz/Änderung und Ergänzung versch. §§ EStG sowie der Steuertabellen betr. Steuerentlastungsgesetz * Einkommensteuer-Durchführungsverordnung/Aufhebung §§ 7, 80 und 82b sowie Änderung § 84 EStDV betr. Steuerentlastungsgesetz * Lohnsteuer- Durchführungsverordnung/Aufhebung § 3, Änderung §§ 4 und 8 LStDV betr. Steuerentlastungsgesetz * Bundeskindergeldgesetz/Änderung § 20 BKGG betr. Steuerentlastungsgesetz * Kindergeldauszahlungs- Verordnung/Aufhebung der Kindergeldauszahlungs-Verordnung betr. Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 * Körperschaftsteuergesetz/ Änderung versch. §§ KStG betr. Steuerentlastungsgesetz * Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung/Aufhebung §§ 36 bis 39, Änderung §§ 44 und 59 UStDV betr. Steuerentlastungsgesetz * Gewerbesteuergesetz/Änderung §§ 2, 8 und 11 GewStG betr. Steuerentlastungsgesetz * Abgabenordnung/Einfügung § 379a AO betr. Steuerentlastungsgesetz * Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz/ Änderung §§ 3, 7, 9 und 37 ErbStG betr. Steuerentlastungsgesetz * Kapitalanlagegesellschaft/Änderung versch. §§ KAGG betr. Steuerentlastungsgesetz * Auslandinvestment-Gesetz/Änderung §§ 17, 18a und 19a AuslInvestmG betr. Steuerentlastungsgesetz * Eigenheimzulagengesetz/Änderung §§ 17 und 19 EigZulG betr. Steuerentlastungsgesetz * Grunderwerbsteuergesetz/Änderung versch. §§ GrEStG betr. Steuerentlastungsgesetz * Umwandlungssteuergesetz/ Änderung §§ 13, 18, 19, 21 und 27 UmwStG betr. Steuerentlastungsgesetz * Umsatzsteuergesetz/Änderung versch. §§ UStG betr. Steuerentlastungsgesetz * Auslandsinvestition/Änderung § 8 Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei Auslandsinvestitionen der deutschen Wirtschaft betr. Steuerentlastungsgesetz * Forstschäden- Ausgleichsgesetz/Änderung § 5 Forstschäden-Ausgleichsgesetz betr. Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 * Verlustzuweisungsgesellschaft/Ausschluss der Verlustverrechnung * FELEG/Steuerfreiheit bei Produktionsaufgaberente und Ausgleichsgeld * Dividende/Belgisches Modell bei der Besteuerung ausländischer Schachteldividenden * Stadtsanierung/Beibehaltung der Steuervergünstigungen für Stadtsanierung und Baudenkmale * Abschreibung/Bedingte Beibehaltung der Teilwertabschreibung * Hauswirtschaftspersonal/Sonderausgabenabzug nur bei vollwertiger Beschäftigung * Landwirtschaftliches Einkommen/Reduzierung statt Streichung von Freibeträgen für Land- und Forstwirte * Splittingverfahren/Herausnahme der Einschränkung des Ehegattensplittings aus dem Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 * Logopäde/Rückwirkende Umsatzsteuerbefreiung für Sprachheilpädagogen * Kapitalanlagegesellschaft/Keine Verschärfung der Besteuerung von Veräußerungsgewinnen von Kapitalanlagegesellschaften