Steuereinnahmen durch die Klarstellung der ertragssteuerlichen Folgen der Veräußerung von Dividendenansprüchen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hoch schätzt die Bundesregierung die Steuermehreinnahmen durch die Klarstellung der ertragsteuerlichen Folgen der Veräußerungen von Dividendenansprüchen durch Steuerausländer an Dritte (Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen – koordinierter Ländererlass – IV C1 – S-2410/11/10001 :003 vom 26. Juli 2013), und in welchen Fällen muss die Abführung der entsprechenden Kapitalertragsteuer durch das Dividenden ausschüttende Unternehmen, durch den Aktionär/die Aktionärin bzw. durch denjenigen Dritten erfolgen, an den der Dividendenanspruch veräußert wurde?