Steuerbegünstigungen bzw. Steuerbefreiung in den Partnerländern für Projekte der Entwicklungszusammenarbeit
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele der deutschen oder mit deutschen Geldern finanzierten Projekte der Entwicklungszusammenarbeit sind in den Partnerländern von der Steuer befreit oder genießen Steuerbegünstigungen, und wie schätzt die Bundesregierung im Allgemeinen den Effekt der Steuerbefreiung für entwicklungspolitische Projekte für Entwicklungs- und Schwellenländer mit Bezug auf finanzielle Verluste und den Vorbildcharakter für örtliche Steuerbehörden ein?