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← 🇩🇪 Bundestag/MÜNDLICHE FRAGEdip-62909

Steuerbefreiung gemäß § 50 Abs. 4 EStG für die möglicherweise in Deutschland stattfindenden olympischen Sommerspiele

Stage otherUpdated 4mo ago

<p>Originaltext der Frage(n):</p> <p>Wie positioniert sich die Bundesregierung zu den Wünschen des Internationalen Olympischen Komitees nach einer Steuerbefreiung gemäß § 50 Absatz 4 des Einkommensteuergesetzes (siehe www.rbb-online.de vom 26. August 2014 und Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf Bundestagsdrucksache 17/13499) für die möglicherweise in Deutschland stattfindenden Olympischen Sommerspiele, und welche Maßnahmen hat die Bundesregierung seit der Fußball-WM 2006 zur europäischen Harmonisierung derartiger Befreiungstatbestände unternommen?</p>