Steuer- und steuerstrafrechtliche Konsequenzen bei Entnahmen von Lebensmittelspenden
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche steuerrechtlichen bzw. steuerstrafrechtlichen Konsequenzen ergeben sich derzeit nach geltender Gesetzeslage für den Steuerpflichtigen, wenn bei Lebensmittelspenden entsprechende Entnahmen mit einem umsatzsteuerlichen Wert von null angesetzt werden, so dass es zu einer bewussten Steuerverkürzung kommt, und ist der Bundesregierung bekannt, inwieweit einzelne Bundesländer derzeit die dargestellte Praxis nicht beanstanden (bitte mit Begründung)?