Steuer- und Beitragsfreiheit von Prämien im Zusammenhang mit der Coronapandemie
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Gilt nach Einschätzung der Bundesregierung die Steuer- und Beitragsfreiheit der Corona-Prämie von bis zu 1.500 Euro, die im Rahmen einer Anpassung im Corona-Steuerhilfegesetz nachträglich rechtssicher ausgestaltet wurde, auch für die obligatorische Prämie nach § 150a Absatz 9 des Elften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XI) sowie für eventuelle Aufstockungen dieser Prämie durch das jeweilige Bundesland oder durch den Arbeitgeber, insbesondere vor dem Hintergrund, dass § 3 Nummer 11a des Einkommensteuergesetzes (EstG) bisher nur für Aufstockungsbeträge seitens der Arbeitgeber gilt und die Steuer- und Beitragsfreiheit der hiervon zu unterscheidenden obligatorischen Prämie nach meiner Lesart vom Wortlaut des benannten Paragraphen nicht rechtssicher abgedeckt ist (bitte begründen), und welche rechtlichen Folgen können sich für die Empfänger der obligatorischen Prämie sowie deren Aufstockung ergeben, sollte sich im Rahmen rechtlicher Verfahren herausstellen, dass die Steuer- und Beitragsfreiheit der obligatorischen Prämie nicht rechtskonform ausgestaltet ist, weshalb aus meiner Sicht sofort notwendige Anpassungen erfolgen sollten?