Stellungnahmen zum Entwurf eines Bundes-Klimaschutzgesetzes sowie eines Brennstoffemissionshandelsgesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Anhand welcher Kriterien wurden die Länder, kommunalen-Spitzenverbände, Fachkreise und Verbände ausgewählt, um nach § 47 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien zum Entwurf eines Bundes-Klimaschutzgesetzes sowie zum Entwurf eines Brennstoffemissionshandelsgesetzes (BEHG-E) vor den jeweiligen Kabinettsbeschlüssen eine Stellungnahme abgeben zu können, und warum war/ist es angesichts des ohnehin erst für 2021 geplanten Start des nationalen "Emissionshandels" nach Auffassung der Bundesregierung notwendig, den Kabinettsbeschluss zum BEHG-E bereits am 23. Oktober 2019 zu fassen und das Gesetzgebungsverfahren im Deutschen Bundestag bereits am 15. November 2019 abzuschließen, sodass erhebliche Zweifel an einer intensiven Würdigung und detaillierten fachlichen Auseinandersetzung mit den in den Stellungnahmen vorgebrachten Argumenten seitens der Bundesregierung bestehen?