Stellungnahmen der Bundesregierung in Interviews zu bestimmten Sachverhalten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sind die jüngsten Einlassungen des Sprechers der Bundesregierung Steffen Hebestreit hinsichtlich des Abbruchs eines Interviews des Norddeutschen Rundfunks (NDR) mit dem damaligen Bundesminister der Finanzen und jetzigen Bundeskanzler Olaf Scholz im Februar 2020 bei einer Nachfrage zur sogenannten Cum-Ex-Affäre so zu verstehen, dass der Bundeskanzler bzw. die Bundesregierung zu Sachverhalten generell in Interviews keine Stellung bezieht, wenn diese – wie vorgegeben – der Öffentlichkeit nicht hinreichend bekannt sind (vgl. dazu daserste.ndr.de/panorama/aktuell/olaf-scholz-und-cum-ex-sind-erinnerungsluecken-ansteckend,hebestreit108.html und www.focus.de/politik/deutschland/regierungssprecher-unterband-kritische-frage-ndr-nimmt-hebestreits-aeusserungen-zu-abbruch-von-scholz-interview-auseinander_id_ 199485354.html, jeweils zuletzt abgerufen am 21. Juli 2023)?