Stellungnahme des Sozialverbandes Deutschland e.V. zur Neufassung der Arbeitsstättenverordnung vom 18. Februar 2015
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Stellungnahme des Sozialverbandes Deutschland e. V. (SoVD) zur Neufassung der Arbeitsstättenverordnung vom 18. Febuar 2015, in der kritisiert wird, dass die geplante Regelung in § 3a Absatz 2 der Arbeitsstättenverordnung (Stand: 10. Januar 2015) Menschen mit Behinderungen schlechterstellt, da Räumlichkeiten nur dann barrierefrei gestaltet werden müssen, wenn Menschen mit Behinderungen diese auch nutzen, und steht dies im Einklang mit der Forderung der UNBehindertenrechtskonvention nach umfassender Barrierefreiheit?