Stellungnahme des Energiekonzerns Vattenfall zur 16. Atomgesetz-Novelle
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern teilt das Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMU) die bei ihm im Rahmen der Länder- und Verbändeanhörung zur 16. Atomgesetzes-Novelle eingegangene Stellungnahme des Energieversorgungsunternehmens Vattenfall inhaltlich nicht (bitte möglichst ausführlich begründen; vgl. hierzu Antwort der Bundesregierung auf meine Mündliche Frage 23, Plenarprotokoll 19/35, S. 3293), und würde das BMU es grundsätzlich begrüßen, wenn der Bundestag die Absicht verfolgen würde, die vorliegende 16. AtG-Novelle vor ihrer Verabschiedung so anzupassen, dass auf Atomkraftwerke im Netzausbaugebiet keine Reststrommengen mehr übertragen werden können – bei Bedarf ggf. mit entsprechender Entschädigungsregelung (vgl. die mir diesbezüglich unklare Antwort der Bundesregierung auf meine zweite Nachfrage zu meiner Mündlichen Frage 23, Plenarprotokoll 19/35, S. 3294)?