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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-250275

Stellungnahme der Gewerkschaft der Polizei zum Zweiten Gesetz zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Was entgegnet die Bundesregierung dem Vorwurf der Gewerkschaft der Polizei (GdP) in ihrer Stellungnahme vom 11. April 2019 zum Gesetzentwurf auf Bundestagsdrucksache 19/10047, mit der geplanten Einfügung eines neuen Absatzes 4 in § 58 des Aufenthaltsgesetzes und der darin verwandten Formulierung &quot;die Abschiebung durchführende Behörde&quot; würde eine verfassungsrechtlich unzulässige Befugnis- und Aufgabenerweiterung der Bundespolizei und eine Festhalte- und Zwangsbefugnis &quot;an jedem Ort im Inland&quot; geschaffen (a. a. O., S. 3 ff., bitte begründen), und inwieweit teilt sie die Einschätzung der GdP, wonach der geplante Leistungsausschluss bei in anderen EU-Ländern anerkannten Flüchtlingen &quot;unweigerlich zur Steigerung der Kriminalität zur Sicherung des Lebensunterhalts führen muss&quot; und die &quot;Sicherung des Existenzminimums bis zur Ausreise kriminalpolitisch immer noch sinnvoller als die indirekte Förderung der Strafbegehung zur Sicherung des Lebensunterhalts&quot; sei (ebd. S. 7 f., bitte begründen)?