Stellungnahme der Bundesregierung zu einer Beschwerde der UVP Gesellschaft gegen § 13b BauGB
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie hat sich die Bundesregierung in ihrer Stellungnahme zur Beschwerde der UVP-Gesellschaft (Gesellschaft für die Prüfung der Umweltverträglichkeit) e. V. (Aktenzeichen CHAP (2017) 02891) gegen § 13b Erleichtertes Bauen im Außenbereich gegenüber der EU-Kommission geäußert?