Stellung eines Visumsantrags bei externen Dienstleistern durch Spätaussiedler
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Aufgrund welcher Rechtsvorschrift ist es Spätaussiedlern gesetzlich nicht möglich, einen Visumantrag bei einem externen Dienstleister zu stellen, und welche Maßnahmen will die Bundesregierung ggf. ergreifen, um Spätaussiedlern bzw. Russlanddeutschen, die meist mehrere tausend Kilometer entfernt von der deutschen Botschaft in Moskau wohnen, folglich aufgrund der Schließung des Generalkonsulats in Nowosibirsk sowohl finanziell als auch logistisch vor verbreitet unüberwindbaren Hürden für die Beantragung eines Visums stehen, eine solche Beantragung zu ermöglichen (vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 36 auf Bundestagsdrucksache 20/7274)?