Stellung ausgegründeter Privatkliniken
Ausgründung von Privatkliniken aus Plankrankenhäusern zum Zweck der Erzielung höherer Entgeltleistungen von Privatpatienten bei gleicher medizinischer Leistung, unzureichende Regelung zur Entgeltbindung im GKV-Versorgungsstrukturgesetz bezüglich der Beseitigung von Anreizen zur Ausgründung von Privatkliniken, Sicherstellung des gesetzlichen Versorgungsauftrags der Plankrankenhäuser und Vermeidung der Zweckentfremdung gemeinnützigen Vermögens<br /> (insgesamt 9 Einzelfragen)