Stellenzuteilung für die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie begründet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) die Stellenzuteilung für die Bremer Arbeitsgemeinschaft für Integration und Soziales (BAgIS), die beispielsweise für das Jahr 2009 statt 70 (aus Anteil der Bedarfsgemeinschaften von 1,2 Prozent der Bremer ARGE resultieren, rechnerisch 3 330 Stellen aus dem Produktionshaushalt und 2 500 weitere aus dem Konjunkturpaket II) lediglich 34 unbefristete Stellen umfasste?<br /> <br /> Wie beurteilt das BMAS die Tatsache, dass bei der Neuzuteilung von unbefristeten Stellen die eingebundenen Amtshilfekräfte vor Ort vom BMAS als unbefristete Kräfte angesehen werden und sich dadurch die Ausgangsposition beispielsweise der BAgIS bei der jährlichen Etatisierung verschlechtert?