Stellenbesetzung in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung bezüglich der tatsächlichen Besetzung von Personalstellen in psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern vor, die gemäß der Verordnung über Maßstäbe und Grundsätze für den Personalbedarf in der stationären Psychiatrie (Psych-PV) budgetwirksam für die Krankenhausentgelte mit den jeweiligen Krankenkassen ausgehandelt sind? <br /> <br /> Welche Schritte hat die Bundesregierung unternommen, um Transparenz über die Umsetzung der Psych-PV in den psychiatrischen und psychosomatischen Krankenhäusern herzustellen?