Stellen mit Zugriff auf personenbezogene Daten analog zu § 58c Abs. 1 des Soldatengesetzes
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwiefern gibt es neben der Bundeswehr andere Behörden, Organisationen oder Stellen, denen analog zu § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes von den kommunalen Meldebehörden personenbezogene Daten (vollständiger Name und Anschrift) all jener Personen deutscher Staatsangehörigkeit übermittelt werden, die im jeweils nächsten Jahr volljährig werden?