Steigerung der Klimafinanzierung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Sollen jenseits von Haushaltsmitteln und Schenkungsäquivalenten auch durch KfW und DEG mobilisierte Mittel und ggf. weitere Mittel auf die im Rahmen des G7-Gipfels gemachte Zusage angerechnet werden, die Klimafinanzierung bis spätestens 2025 von 4 auf 6 Mrd. Euro jährlich zu steigern, und wenn ja, was ist derzeit zu Art und Umfang hinsichtlich der Anrechnung von mobilisierten Mitteln und ggf. weiteren Mittel auf das 6-Mrd.-Ziel geplant (siehe auch die Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 2 auf Bundestagsdrucksache 19/31308)?