Status des Auftrags zur Überprüfung der Geschäftstätigkeit von Atomkraftwerke betreibenden Unternehmen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Welchen Status hat der Auftrag zur „Überprüfung der Geschäftstätigkeit der Unternehmen“, die in den in Bundesverantwortung verwalteten Investments enthalten sind und (im Konzern) Atomkraftwerke im Ausland betreiben (bitte mit Angabe derzeit avisierter Fristen; vgl. Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage 37 auf Bundestagsdrucksache 19/7797), und bis wann will die Bundesregierung die Vereinbarung aus dem Koalitionsvertrag der sie tragenden Parteien umsetzen, derartige Investments in Unternehmen, die Atomkraftwerke im Ausland betreiben, abzustoßen?