Status des Abkommens mit Syrien über die Rückführung von illegalen Immigranten
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Ist das Abkommen zwischen der Regierung der Bundesrepublik Deutschland und der Regierung der arabischen Republik Syrien über die Rückführung von sich illegal aufhaltenden Personen aus dem Jahr 2009 noch in Kraft, und hat die Bundesregierung Erkenntnisse darüber, wie viele aufgrund dieses Abkommens abgeschobene Menschen seitdem in einem der Foltergefängnisse inhaftiert wurden von denen der aktuelle Amnesty-Bericht spricht (www.amnesty.de/2017/2/7/syrien-tausende-tote-bei-massenhinrichtungen-im-saydnaya-gefaengnis)?