Status der deutschen Zivilbeschäftigten bei den Stationierungsstreitkräften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Haben nach Auffassung der Bundesregierung deutsche Zivilbeschäftigte bei den Stationierungsstreitkräften den Status "Dritter" (nach Artikel 7 Absatz 5 des NATO-Truppenstatuts und Artikel 41 Absatz 6 des Zusatzabkommens zum NATO-Truppenstatut), und hat sich die Position der Bundesregierung hierzu in den letzten Jahren geändert? <br /> <br /> Welchen Status hätten deutsche zivile Mitarbeiter nach Auffassung der Bundesregierung, wenn sie keine "Dritten" sein sollten, aber mindestens aufgrund ihrer Nationalität weder zur Truppe noch zum zivilen Gefolge im Sinne des NATO-Truppenstatuts und des Zusatzabkommens gehören, und welche Rechtsfolgen erwachsen daraus?