Statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen im Zusammenhang der vorgeburtlichen Erkennung einer Behinderung
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit erkennt die Bundesregierung die Notwendigkeit, eine statistische Erfassung von Schwangerschaftsabbrüchen im Zusammenhang mit einer vorgeburtlichen Erkennung einer Behinderung oder genetischen Abweichung gesetzlich vorzuschreiben, weil es dem Staat ansonsten nach meiner Auffassung nicht möglich ist festzustellen, ob bei Schwangerschaftsabbrüchen eine Benachteiligung aufgrund einer Behinderung nach Artikel 3 Absatz 3 Satz 2 des Grundgesetzes feststeht?