Statistische Aufschlüsselung illegaler und legaler Schusswaffen im Polizeilichen Informations- und Analyseverbund PIAV
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Bis zu welchem konkreten Zeitpunkt soll im Polizeilichen Informations- und Analyseverbund (PIAV) wieder eine Aufschlüsselung nach illegalen und legalen Schusswaffen wie in den früheren Berichten des BKA Bundeslagebildes "Waffenkriminalität" bis einschließlich 2015 unter der damaligen Überschrift "Sicherstellung von Schusswaffen" möglich sein und hat die Bundesregierung für die Jahre 2016 bis 2019 eine entsprechende "Rückfallebene" dahingehend sichergestellt, dass diese Statistiken zumindest auf Länderebene erfasst werden oder ist die PIAV-Systemumstellung dahingehend zu verstehen, dass es überhaupt keine Datenerfassung im benannten Zeitraum (2016 bis 2019) gab und es entsprechend auch keine spätere rückwirkende Abbildung dieser Zeiträume geben kann (Antwort der Bundesregierung auf meine Schriftliche Frage, Arbeits-Nr. 11/358)?