Statistikpflichten zurückführen - Bürokratiekosten senken (G-SIG: 16010466)
Überprüfung und Änderung von Gesetzen und Verordnungen zur Bundesstatistik: jährlich maximal drei Stichprobenerhebungen für Unternehmen mit bis zu 49 Beschäftigten, vollständige Befreiung für Existenzgründer in den ersten fünf Jahren, Verdienst- und Arbeitszeiterhebungen nur noch jährlich, Überprüfung von Erhebungszeiträumen und -merkmalen, Straffung bei Umweltstatistiken, online-Erhebungen von Unternehmensstatistiken, pauschale Entschädigung für Stichprobenerhebungen <p> </p>