Statistiken zu Anträgen nach § 1 Absatz 1 AusglLeistG
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Anträge sind nach Kenntnis der Bundesregierung seit Inkrafttreten nach § 1 Absatz 1 des Ausgleichsleistungsgesetzes (AusglLeistG) gestellt worden (einschließlich derjenigen Anträge, die vor Inkrafttreten des Gesetzes nach dem Vermögensgesetz oder der Anmeldeverordnung der DDR bereits gestellt worden und dann als Antrag nach § 1 Absatz 1 AusglLeistG gewertet wurden; Antragsteller), und bei wie viel Prozent liegt die Erledigungsquote der nach § 1 Absatz 1 AusglLeistG gestellten Anträge?<br /> <br /> Wie viele der Anträge nach § 1 Absatz 1 AusglLeistG beruhen nach Kenntnis der Bundesregierung auf Vermögenskonfiskationen auf Grundlage der jeweiligen Bodenreformverordnungen in der damaligen Sowjetischen Besatzungszone?<br /> <br /> Aus wie vielen Anträgen haben sich nach Kenntnis der Bundesregierung gemäß § 1 Absatz 1 AusglLeistG Ausgleichsleistungsansprüche ergeben, bzw. wie viele davon für Grundvermögen, für Unternehmen und für sonstige Vermögenswerte (bitte getrennt beantworten)?