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← 🇩🇪 Bundestag/SCHRIFTLICHE FRAGEdip-281703

Starts auf der Südbahn des Flughafens Berlin Brandenburg

Stage otherUpdated 4mo ago

Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie viele Flugzeuge nahmen am Flughafen Berlin Brandenburg in Schönefeld im August 2021 bei Ostbetrieb nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils täglich die um 15° abknickenden Abflugrouten von der Südbahn nach Osten, deren Nutzung aus Gründen des Lärmschutzes beschränkt ist (siehe Aeronautical Information Circular der Deutschen Flugsicherung GmbH vom 22. Oktober 2020), und inwiefern wird durch das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung überprüft, ob die von den Piloten genannten Gründe für die Sondernutzung stichhaltig sind? <br /> <br /> Auf welche Weise nimmt die Deutsche Flugsicherung GmbH nach Kenntnis der Bundesregierung Einfluss auf die Prozessdisziplin bei den beiden abkurvenden Routen für Starts von der Südbahn des Flughafens Berlin Brandenburg nach Osten, damit die Piloten wie vorgesehen bereits deutlich vor Ende der Piste abheben und, wie ebenfalls vorgesehen, mit begrenzter Geschwindigkeit steigen, um ein Überschießen über die vorgesehenen Kurven zu vermeiden (Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung, Festlegung von Flugverfahren für den ... BER, 2012, S. 63, Bundesanzeiger 45, 20. März 2012, S. 1098), und in welchen Fällen wird das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung (BAF) bei Nichteinhaltung tätig? <br /> <br /> Welche Gründe wurden im August 2021 nach Kenntnis der Bundesregierung von den Piloten für die Sondernutzung der von der Südbahn des Flughafens Berlin Brandenburg bei Starts nach Osten um 15° abknickenden Flugroute genannt, und inwiefern wird das Bundesaufsichtsamt für Flugsicherung Strafen wegen Nichteinhaltung der vorgeschriebenen Routennutzung verhängen? <br /> <br /> Wie erklärt sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Diskrepanz zwischen der Darstellung der Deutschen Flugsicherung GmbH, nach der am Flughafen Berlin Brandenburg bei Starts von der Südbahn nach Osten im Schnitt lediglich zwei von 114 Flugzeugen die beiden abkurvenden Flugrouten &ndash; vor allem bedingt durch ihr hohes Gewicht &ndash; nicht fliegen können (Präsentation der DFS, Fluglärmkommission, 14. März 2011, S. 23) und stattdessen auf die aus Lärmgründen zugangsbeschränkte (Aeronautical Information Circular der DFS vom 22. Oktober 2020) um 15° abknickende Route über die Orte Schulzendorf, Eichwalde und Zeuthen ausweichen müssen und der Behauptung von EasyJet, deren gesamte Flotte sei nicht in der Lage, die lärmärmeren Kurvenrouten zu fliegen (Neuer Krach um Fluglärm, Märkische Allgemeine Zeitung, 7. August 2021), und welche Konsequenz muss nach Ansicht der Bundesregierung daraus gezogen werden, dass die Flotte der EasyJet im aktuellen Zustand für das vorgesehene Routenkonzept ungeeignet ist?