Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie schätzt die Bundesregierung vor dem Hintergrund der Fallzahlen der Straftaten gegen Vollstreckungsbeamte und Rettungsdienste für die Jahre 2017 und 2018 den Erfolg des am 30. Mai 2017 in Kraft getretenen Zweiundfünfzigsten Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften – ein, und wie hoch war nach Kenntnis der Bundesregierung seit dem Jahr 2010 der Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger an den Straftaten gegen die mit dem 52. Strafgesetzbuch-Änderungsgesetz bedachte Zielgruppe der Vollstreckungsbeamten/Rettungsdienst-/Feuerwehrkräfte (bitte um Jahresangaben)?