Stärkung der Unabhängigkeit der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit durch Errichtung einer obersten Bundesbehörde
Gründe für die bisherige Unterstellung der BfDI unter das BMI, Nichtumsetzung der EU-Datenschutzrichtlinie zur Unabhängigkeit der Datenschutzbehörden, Ultimatum der EU-Kommission, Weisungen des BMI an die BfDI bzw. Behördenmitarbeiter in Konfliktfällen, Bearbeitungsstand des Gesetzentwurfs zur Überführung der BfDI in eine eigenständige oberste Bundesbehörde, Planungstand bzgl. institutioneller Struktur, Standort, interner Organisation, Mitarbeiterstab, Befugnissen, Haushaltsmitteln sowie des Verhältnisses zu den Landesbeauftragten für Datenschutz<br /> (insgesamt 21 Einzelfragen)