Stärkung der parlamentarischen Beteiligung bei der Entscheidung über den Einsatz bewaffneter Streitkräfte im Ausland (Parlamentsbeteiligungsgesetz)
Entscheidungen über Auslandseinsätze der Bundeswehr gemäß Parlamentsbeteiligungsgesetz: Information über den Einsatz von Spezialkräften im Antrag zum Streitkräfteeinsatz, zusätzlicher Antrag für parlamentarischen Beschluss bei nachträglich erforderlichem Spezialkräfteeinsatz, Berichtspflicht für den Spezialkräfteeinsatz bei alleinigem oder kombiniertem Einsatz mit übrigen Streitkräfteeinheiten