Stärkung der Finanzkraft ostdeutscher Kommunen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Inwieweit wurde (vgl. Frage 121 auf diese Drucksache) das vom Deutschen Bundestag vorgegebene Ziel, die Finanzkraft der ostdeutschen Kommunen zu stärken erreicht, tatsächlich erreicht?<br /> <br /> Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die zusätzlichen Mittel aus dem Bundeshaushalt tatsächlich und in voller Höhe den ostdeutschen Kommunen zugutekommen und nicht in den allgemeinen Landeshaushalten aufgehen bzw. Ländermittel ersetzen?<br /> <br /> Liegen der Bundesregierung Hinweise vor, dass, ggf. einzelne, Bundesländer die Mittel nicht 1:1 an ihre Kommunen weitergeben, und wenn ja, welche?