Stärkere Gewichtung der Qualität bei Ausschreibungen von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 46 SGB III
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Wie möchte die Bundesregierung dafür Sorge tragen, dass die Qualität bei Ausschreibungen von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung gemäß § 46 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch künftig stärker in der Phase der Zuschlagserteilung Berücksichtigung findet, und wie bewertet die Bundesregierung in diesem Zusammenhang die in ihren schriftlichen Stellungnahmen zur öffentlichen Anhörung im Ausschuss für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages zu den Integrationsfachdiensten am 4. Juli 2011 geäußerten Vorschlag der Bundesagentur für Arbeit sowie der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA), bei Ausschreibungen künftig die Qualität stärker zu gewichten, indem „Eignungsaspekte mit einem spezifischen Bezug zur Auftragsausführung“ (z. B. bisherige Eingliederungserfolge, spezifische Erfahrungen im entsprechenden Bereich, regionale Vernetzung eines Trägers) künftig in die fachliche Wertung einfließen müssen?