Stand einer Petition zur Verbesserung der Verständlichkeit und Überschaubarkeit von Datenschutzerklärungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz seit Überweisung der Petition Pet 4-19-07-7125-019989 durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Schritte im Sinne der Petition zur besseren Verständlichkeit und Überschaubarkeit von Datenschutzerklärungen und Allgemeinen Geschäftsbedingungen eingeleitet oder Konsequenzen aus den beiden in diesem Themenzusammenhang angefertigten Studien gezogen, und wenn ja, welche?