Stand einer Petition zu Verbesserungen beim arbeitsgerichtlichen Mahnverfahren
Originaltext der Frage(n):<br /> <br /> Hat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales seit der Überweisung der Petition Pet 4-19-11-804-027072 durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages Schritte im Sinne der Petition oder zur besseren Nutzbarkeit von EDV (EDV = elektronische Datenverarbeitung) zum Ausfüllen der Vordrucke von arbeitsgerichtlichen Mahnanträgen unternommen, und wenn ja, welche?